Bitte beachten Sie:
Widerufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Verträge zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Immobilienbüro Karl Heigl
Am Anger 39
86438 Kissing
Telefon: 08233/389447
Telefax: 08233/25447
E-Mail: k.heigl@immogive.info
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen der Verordnung des
Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für
ImmobilienmaklerInnen (IMV), BGBl. Nr. 297/1996 idF BGBl. Nr. 490/2001, sowie das Maklergesetz,
BGBl. Nr. 262/1996 idF BGBl. Nr. 98/2001. Im Sinne der genannten gesetzlichen Grundlagen gelten
diese Geschäftsbedingungen für vereinbart und bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen
Immogive (Karl Heigl) und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin geschlossenen Vertrages.
Die AGB gehen diesen Bestimmungen vor, soweit die nachstehenden AGB mit Bestimmungen der
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und
Ausübungsregeln für ImmobilienmaklerInnen (IMV), BGBl. Nr. 297/1996 idF BGBl. Nr. 490/2001 und
dem Maklergesetz, BGBl. Nr. 262/1996 idF BGBl. Nr. 98/2001 im Widerspruch stehen. Die übrigen
Bestimmungen der IMV und des MaklerG sowie auf Individualvereinbarung beruhende Bestimmungen
bleiben unberührt.
2. Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung durch den Makler/die Maklerin sowie den
Abgeber/die Abgeberin sind vorbehalten. Angebote des Maklers/der Maklerin sind freibleibend und
unverbindlich.
3. Mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers/einer ordentlichen Immobilienmaklerin erfolgen
die Angaben über ein Objekt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf
Informationen der über ein Objekt Verfügungsberechtigten beruhen.
4. Wenn ein vom Makler/von der Maklerin angebotenes Objekt dem Auftraggeber/der Auftraggeberin
bereits als verkäuflich, vermiet- oder verpachtbar bekannt ist, so ist dies binnen 48 Stunden ab
Angebotstellung mittels eingeschriebenen Brief oder auf eine andere nachvollziehbare Art und Weise dem
Makler/der Maklerin unverzüglich mitzuteilen. Bei Zustandekommen eines Vertrages über das
angebotene Objekt begründet ein Verstoß gegen diese Bestimmung die Provisionspflicht.
5. Gemäß § 7 MaklerG entsteht der Anspruch auf Provision mit der Rechtswirksamkeit (d.h. die
Willensübereinstimmung oder ein allfälliger Bedingungseintritt) hinsichtlich des vermittelten Geschäfts.
Wenn der bedingte Vertrag zwar vor Eintritt der Bedingung aufgelöst wird, die Bedingung ohne vorzeitige
Auflösung aber eingetreten wäre, besteht auch im Fall einer aufschiebenden Bedingung der
Provisionsanspruch. Nach Namhaftmachung des vermittelten Geschäftspartners/der vermittelten
Geschäftspartnerin entsteht unabhängig davon, ob das vermittelte Geschäft mit oder ohne Intervention
des Maklers/der Maklerin und unabhängig davon, wann es zustande gekommen ist, die Provisionspflicht.
6. Der volle Provisionsanspruch entsteht, auch
a) wenn der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird,
b) wenn der Vertrag über ein anderes Objekt mit dem vom Makler/von der Maklerin vermittelten
VertragspartnerInnen zustande kommt. Insbesondere auch dann, wenn es sich bei dem vermittelten
Geschäft um ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft handelt und die Vermittlung des Geschäfts
in den Tätigkeitsbereich des Maklers/der Maklerin gemäß § 15 Abs 1 Z 2 MaklerG fällt, entsteht der
Provisionsanspruch.
c) wenn und soweit ein Vertrag über ein vom Makler/von der Maklerin vermitteltes Geschäft durch in
zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Verträge erweitert oder ergänzt wird. Der
Provisionsanspruch ist vom Ausmaß der Erweiterung oder Ergänzung abhängig.
7. Die vorherige Zustimmung des Maklers/der Maklerin ist bei jeder Bekanntgabe der vom Makler/von
der Maklerin angebotenen Objekte bzw. der von ihm/ihr namhaft gemachten InteressentInnen durch den
Auftraggeber/die Auftraggeberin an Dritte notwendig und lässt den Provisionsanspruch unberührt. Wenn
das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin, sondern mit
einer anderen Person zustande kommt, bleibt der Provisionsanspruch dem Auftraggeber/der
Auftraggeberin gegenüber (§ 15 Abs. 1 Z 3 MaklerG) bestehen.(Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat
dieser Person die ihm/ihr vom Makler/von der Maklerin bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss
mitgeteilt oder das Geschäft kommt nicht mit dem/der vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen
Person zustande, weil der/die vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat.)
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn das bezeichnete Geschäft wider Treu und
Glauben nur deshalb
nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber/die Auftraggeberin entgegen dem Verhandlungsverlauf
einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund
unterlässt, oder das Geschäft mit dem/der vermittelten Dritten deshalb nicht zustande kommt, weil ein
gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Widerkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Auch wenn
das angestrebte Rechtsgeschäft nicht zustande kommt
sind Aufwendungen des Maklers/der Maklerin, auf Grund von zusätzlichen Aufträgen, die ihm vom
Auftraggeber/von der Auftraggeberin erteilt werden, gesondert zu vergüten.
Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn dem Makler/der Maklerin ein Alleinvermittlungsauftrag
erteilt wird und dieser vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin vertragswidrig ohne wichtigen Grund
vorzeitig aufgelöst wird oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages
vertragswidrig ohne Vermittlung des Maklers/der Maklerin oder durch die Vermittlung eines anderen vom
Auftraggeber/von der Auftraggeberin beauftragten Maklers/Maklerin zustande kommt.
8. Mit Rechnungserhalt ist die Provision sofort zur Zahlung fällig und versteht sich zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer.
Maklerprovision bei Kauf/Verkauf: jeweils 1,5% Maklercourtage vom Kaufpreis für den Verkäufer und den Käufer (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Maklerprovision bei Vermietung: 2 Monats(Kalt)mieten für den Besteller (zzgl. gesetzl.
Mwst.)
Die Maklercourtage ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages verdient und fällig.
9. Zum Zwecke der Anbahnung des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes behält sich Immogive (Karl Heigl) das Recht
vor, die Dienste einer anderen Maklerfirma in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur Erhöhung der
Vermittlungschancen zweckdienlich erscheint. Weder dem Auftraggeber/der Auftraggeberin noch den
zugeführten InteressentInnen entstehen irgendwelche Mehrkosten.
10. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch für das Abgehen von
diesem Formerfordernis ist dies gültig.
11. Erfüllungsort ist Kissing.